Gemäss Bundesratsbeschluss wird der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) von bisher CHF 126’000.00 auf neu CHF 148’200.00 erhöht.
Berufliche Vorsorge: Grenzbeträge ab dem 1. Januar 2023
Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge:
- Mindestjahreslohn:
- CHF 22’050.00
- Max. anrechenbarer Jahreslohn:
- CHF 88’200.00
- Koordinationsabzug:
- CHF 25’725.00
- Minimal versicherter Jahreslohn:
- CHF 3’675.00
- Max. versicherter Jahreslohn:
- CHF 62’475.00
Gebundene Selbstvorsorge Säule 3a:
Maximale Steuerabzugs-Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen
- bei Zughörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule: CHF 7’056.00
- ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule: CHF 35’280.00