Berufliche Vorsorge: Grenzbeträge ab dem 1. Januar 2023

Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge:

  • Mindestjahreslohn:
  • CHF     22’050.00
  • Max. anrechenbarer Jahreslohn:  
  • CHF     88’200.00
  • Koordinationsabzug:
  • CHF     25’725.00
  • Minimal versicherter Jahreslohn:
  • CHF       3’675.00
  • Max. versicherter Jahreslohn:
  • CHF     62’475.00

Gebundene Selbstvorsorge Säule 3a:
Maximale Steuerabzugs-Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen

  • bei Zughörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule:        CHF       7’056.00
  • ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule:  CHF   35’280.00

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